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Datum: 24.10.2024 Uhrzeit: 09:54 | ![]() ![]() |
Kommission verhängt Geldbußen gegen CD und ÖBB
Die Europäische Kommission hat gegen Ceské dráhy („CD“) und die Österreichischen Bundesbahnen („ÖBB“), die etablierten tschechischen und österreichischen Schienenverkehrsbetreiber, Geldbußen in Höhe von insgesamt 48.7 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen die EU-Kartellvorschriften verhängt. CD und ÖBB haben kollusive Absprachen getroffen, um zu verhindern, dass ein neuer Marktteilnehmer, RegioJet, Zugang zu gebrauchten Wagen erhält, und damit den Wettbewerb auf dem Markt für Schienenpersonenverkehr beschränkt. Die Zuwiderhandlung CD und die ÖBB erbringen Schienenpersonenverkehrsdienste in Tschechien und Österreich. Im Jahr 2011 trat RegioJet in den tschechischen Markt für den Schienenpersonenfernverkehr ein. Um mit CD und den ÖBB in Wettbewerb treten zu können, war RegioJet in großem Maße von gebrauchten Wagen abhängig. Die Kommission hat im Rahmen ihrer Untersuchung festgestellt, dass CD und die ÖBB zwischen 2012 und 2016 kollusive Absprachen getroffen hatten, um ihre Marktstellung aufrechtzuerhalten und die Expansion von RegioJet in Tschechien und auf der grenzüberschreitenden Strecke zwischen Prag und Wien zu behindern. Damit verstießen die Unternehmen gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). CD und die ÖBB stimmten ihre Vorgehensweise bei Verkaufsverfahren für gebrauchte ÖBB-Wagen für den Personenfernverkehr ab, um RegioJet am Kauf dieser Wagen zu hindern. Die ÖBB-Wagen waren für RegioJet aufgrund ihrer Hochwertigkeit und der modernen Ausstattung, aber auch, weil sie bereits für den Betrieb in Tschechien zugelassen waren, besonders relevant. Die Kommission hat insbesondere festgestellt, dass CD und die ÖBB Verkaufsverfahren durch kollusive Absprachen zeitlich so festgelegt haben, dass RegioJet die gebrauchten ÖBB-Wagen nicht erwerben konnte, Verkaufsverfahren für gebrauchte ÖBB-Wagen manipuliert haben, damit CD und nicht RegioJet die Wagen erwerben konnte, Vereinbarungen darüber getroffen haben, welches andere Unternehmen außer RegioJet als Käufer geeignet war, wenn CD nicht plante, die Wagen zu erwerben, und vertrauliche Informationen über die Gebote und das Interesse anderer Bieter, die an den Verkaufsverfahren teilnahmen, ausgetauscht haben. Die Geldbuße Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgesetzt. Dabei berücksichtigte die Kommission verschiedene Faktoren, insbesondere die Schwere der Zuwiderhandlung, ihre geografische Reichweite und ihre Dauer. Da die ÖBB auf der Grundlage der Kronzeugenregelung von 2006 mit der Kommission kooperiert haben, wurde die gegen das Unternehmen verhängte Geldbuße um XX % herabgesetzt. Die Höhe der Ermäßigung wurde danach bestimmt, wann die ÖBB ihre Zusammenarbeit angeboten haben und inwieweit die von ihnen vorgelegten Beweismittel zum Nachweis des Kartells beigetragen haben. Gegen die einzelnen Unternehmen wurden folgende Geldbußen verhängt: Geldbuße (in EUR) Ermäßigung auf Basis der Kronzeugenregelung ÖBB 16 712 000 45 % CD 31 940 000 0 % Quelle:/Fotos: Europäische Kommission |