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| Datum: 21.04.2010 Uhrzeit: 00:00 | ![]() |
Der Olympiatriebzug „ET 420 001“ – ein bewegliches DenkmalEintragung in die Bayerische Denkmalliste schützt die historische S-BahnEnde vergangener Woche war aus den Zeitungen zu erfahren, dass die Zukunft des „Olympiatriebzuges“ ET 420 001, seit 1969 im Einsatz, bedroht sei. Die Frist der Hauptuntersuchung läuft aus – gewissermaßen wird der „TÜV“ für das Fahrzeug fällig. Ohne diese Hauptuntersuchung darf der Zug nicht mehr auf dem Schienennetz gefahren werden – fraglich ist, was dann mit ihm passiert: Landet er auf dem Abstellgleis, im Museum oder wird er gar verschrottet? Eine Verschrottung jedenfalls ist ausgeschlossen: Der ET 420 001 wurde im Januar 2010 als bewegliches Denkmal in die Bayerische Denkmalliste ein-getragen. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass in besonders wichtigen Fällen auch bewegliche Gegenstände, die der Denkmaldefinition des Art. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz entsprechen – also vom Men-schen geschaffene Sachen aus vergangener Zeit sind, deren Erhaltung auf-grund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftli-chen oder volkskundlichen Besonderheit im Interesse der Allgemeinheit liegt – in die Denkmalliste eingetragen werden können. Dies trifft auf den Elektrotriebzug 420 001 zu, er ist der Prototyp der Baureihe 420/421, die in den 1960er Jahren für den S-Bahn-Betrieb in München und anderen deut-schen Großstädten entwickelt wurde. Er nimmt als Innovationsträger des modernen Schienennahverkehrs eine technikgeschichtliche Schlüsselstel-lung ein und dokumentiert die Entwicklung von Verkehr und Gesellschaft – die Expansion der Ballungsräume und damit die wachsenden Mobilitätser-fordernisse. Durch den Bezug zu den XX. Olympischen Sommerspielen 1972 gewinnt der Zug für die Landeshauptstadt München zusätzlich an Be-deutung – er ermöglichte so die „Olympiade der kurzen Wege“. Denkmalgemäß wäre der Erhalt durch Weiternutzung. Quelle:/Fotos: IGS München e.V./Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege | |