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Datum: 04.04.2014 Uhrzeit: 08:01

DB AG: Neues Bahnstrompreissystem kommt zum 1. Juli 2014

DB Energie schafft mengen- und laufzeitabhängige Rabatte ab - Preis setzt sich aus Energiekomponente und Netznutzung zusammen

DB Energie, der Energieversorger für Eisenbahnen in Deutschland, führt zum 1. Juli ein neues Bahnstrompreissystem (BPS) ein. Mit der neuen Preissystematik, die sich an dem Energiewirtschaftsgesetz orientiert, schafft DB Energie sämtliche Mengen- und Laufzeitrabatte ab. Die neuen Preise für die Vollstromlieferung setzen sich aus einem einheitlichen Energielieferpreis und den regulierten Netznutzungsentgelten (NNE) zusammen.

Dr. Hans-Jürgen Witschke, Vorsitzender der DB Energie-Geschäftsführung: „Mit dem neuen BPS erfüllen wir den Kundenwunsch und die Forderungen der EU-Kommission nach einem rabattfreien Preissystem und schaffen – wie in der Energiebranche üblich – ein integriertes Lieferangebot, in dem Netznutzung und Energielieferung separat ausgewiesen sind. Das ist transparent und für jeden Kunden nachvollziehbar.“

Bei der Komponente Energielieferung unterscheidet das neue BPS weiterhin zwei Zeitzonen, den Hoch- (6 bis 22 Uhr) und den Niedertarif (22 bis 6 Uhr). Mit dem „BahnstromClassic“ bietet DB Energie ein neues Produkt, das sich für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eignet. So entfällt die bisherige Mindestabnahmeverpflichtung. Dafür bestellt der Kunde eine bestimmte Energie-menge für ein Kalenderjahr. Nur bei einem Mehr- oder Minderverbrauch von mehr als zehn Prozent wird ein moderater Preisaufschlag fällig.

Daneben gibt es künftig ein eigenes Angebot für die sogenannte Rückfallversorgung („BahnstromComfort“). Es richtet sich an EVU, die Bahnstrom entnehmen, ohne einen schriftlichen Liefervertrag mit DB Energie oder einem anderen Lieferanten zu haben. In diesen Fällen springt DB Energie als „Rückfallebene“ ein. Es erfolgt keine Mengenbestellung, damit entfällt auch die Toleranzbandregelung. Die volle Mengenflexibilität ist in den Bezugspreisen entsprechend berücksichtigt.

Neben der Energielieferung wird die Nutzung des Bahnstromleitungsnetzes abgerechnet. Anders als bisher wird die Netznutzung getrennt ausgewiesen und auf Basis der veröffentlichten Preisblätter des Netzbetreibers abgerechnet. Das Netznutzungsentgelt ist unabhängig vom Lieferanten und fällt bei der Wahl eines anderen Energielieferanten in gleicher Höhe an. Getreu der in der Energiewirtschaft üblichen Systematik setzt sich das NNE aus einem festen Leistungspreis für die Jahreshöchstleistung und einem mengenabhängigen Arbeits-preis zusammen. Die Höhe ist dabei vor allem von der Benutzungsstruktur abhängig. Grundsätzlich gilt: je gleichmäßiger der Verbrauch des Kunden ist, desto günstiger ist auch das durchschnittliche Netzentgelt. Die Netzkosten der DB Energie sind von der Bundesnetzagentur genehmigt worden.

Für die Bahnstromrückspeisung beim Bremsen der Triebfahrzeuge erhalten die EVU weiterhin eine Vergütung, die sich auch aus zwei Komponenten zusammensetzt: der zurückgespeisten Energie und dem genehmigten Netzentgelt für die vermiedene Netznutzung.

Auf Wunsch können Kunden für einen Aufpreis ihren Bahnstrombedarf oder auch Teile davon vergrünen und somit ihre Klimabilanz verbessern. Zeitgleich mit der Einführung des neuen des BPS am 1. Juli bietet DB Energie EVU auch die Durchleitung, also den Strombezug über andere Lieferanten an.

Quelle:/Fotos: Deutsche Bahn AG