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Datum: 16.02.2011 Uhrzeit: 08:57

EVB gewinnt Ausschreibung im Weser-Elbe-Netz

Der Gewinner der europaweiten Ausschreibung um das Weser-Elbe-Netz steht fest: Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) übernimmt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 den Betrieb zwischen Cuxhaven und Bremerhaven sowie zwischen Buxtehude und Bremerhaven. Das in Zeven beheimatete Bahn- und Busunternehmen wird einen zehnjährigen Verkehrsvertrag erhalten, teilten die für den Nahverkehr auf der Schiene verantwortlichen Aufgabenträger Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) sowie der Bremer Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa am Dienstag in Hannover und Bremen mit.
„Die EVB hat für den jährlich rund 1,32 Millionen Zugkilometer umfassenden Fahrplan das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet“, erläutert Hans-Joachim Menn, Geschäftsführer der für das Wettbewerbsverfahren federführenden LNVG, die Vergabentscheidung. Während die 1981 gegründete EVB für den Zugverkehr zwischen Buxtehude und Bremerhaven heute schon verantwortlich ist, übernimmt sie nun auch zwischen Cuxhaven und Bremerhaven die Verantwortung und löst damit den Betreiber DB Regio AG ab, für den sie bislang als Subunternehmer tätig war.
Trotz der geografischen Randlage des Weser-Elbe-Netzes sei die Auslastung der Züge mit täglich zwischen 800 und 1300 Fahrgästen noch leicht steigerungsfähig, sind die für die Bestellung und Finanzierung des Schienennahverkehrs verantwortlichen Aufgabenträger in Hannover und Bremen überzeugt. Deshalb werden die bisher zwischen Buxtehude und Bremerhaven fahrenden, fast 20 Jahre alten VT 628 bereits in den nächsten Wochen von der Strecke genommen und durch komfortable, spurtstarke Wagen vom Typ Lint 41 aus dem Fahrzeugpool der LNVG ersetzt. „Und zwischen Bremerhaven und Cuxhaven dürfen sich Reisende ab Dezember an den Wochenenden auf einen Ein-Stunden-Takt freuen“, nennt LNVG-Chef Menn einen weiteren Pluspunkt. Derzeit sind die Züge dort noch im Zwei-Stunden-Takt unterwegs.
Vor einer endgültigen Zuschlagerteilung an die EVB müssen die beiden Aufgabenträger noch eine gesetzliche Frist von zehn Tagen abwarten. Während dieser Frist können die unterlegenen Bieter ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in Lüneburg einleiten.

Quelle:/Fotos: LNVG