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Datum: 03.05.2019 Uhrzeit: 10:10

Schweiz: FV-Dosto ist stabiler unterwegs.


(Aufnahme Heiner & Sascha Prochazka)

Die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge verkehren dank diverser Verbesserungen stabiler als Ende 2018. Bei weiterhin positiver Entwicklung wird die SBB in den nächsten Wochen weitere Züge von Bombardier in den Betrieb aufnehmen. Es werden laufend weitere Massnahmen zur Erhöhung der Betriebsstabilität und des Fahrkomforts umgesetzt. Im Auftrag des Bundesamts für Verkehr (BAV) hat die SBB die Neigung der Einstiegsrampen durch unabhängige Experten messen lassen.

Seit Dezember 2018 wurden rund 4500 Fahrten und über 700 000 Kilometer mit dem FV-Dosto zurückgelegt. Der Hersteller Bombardier hat zusammen mit Sublieferanten seither verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Betriebsstabilität umgesetzt. So wurden die Türsoftware auf den neusten Stand gebracht und Türwartungsarbeiten und Mängelbehebungen durchgeführt. Die Betriebsstabilität zeigt einen deutlich positiven Trend. In den letzten Tagen waren keine Zugsausfälle zu verzeichnen. Bombardier wird in den kommenden Monaten die Fahrzeugsoftware weiter optimieren.

Auch bei der Laufruhe konnten Fortschritte erzielt werden. An einem Testzug wurde das Radprofil geändert und die Software der Wankkompensationssteuerung angepasst. Unabhängige Messungen haben eine spürbare Verbesserung gezeigt. Bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 ist die Umsetzung der ersten Massnahmen zur Verbesserung der Laufruhe an den restlichen Fahrzeugen vorgesehen.

SBB plant, weitere Fahrzeuge in den Einsatz zu nehmen.

Die SBB sieht vor, schrittweise weitere Fahrzeuge auf der InterRegio-Strecke IR13/37 zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel einzusetzen. Voraussichtlich ab Dezember 2019 wird der FV-Dosto auf der InterCity-Strecke IC3 zwischen Basel–Zürich–Chur verkehren. Das Lokpersonal und die Kundenbegleiter aus dieser Region verfügen dann bereits über viel Betriebserfahrung und können dadurch zu einer hohen Betriebsstabilität mitbeitragen.

Der Einsatz auf der IC1-Strecke zwischen St. Gallen und Genève Aéroport wird dann aufgenommen, wenn genügend betriebstaugliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Umsetzung der Auflage des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte mit seinem Entscheid vom 20. November 2018 bestätigt, dass der neue Zug die massgebenden Normen und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt. Gemäss BVGer muss die SBB den Nachweis erbringen, dass pro Fahrzeug ein Ein- und Ausstieg bei Wagen mit Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist.

Im Auftrag des BAV hat die SBB die Neigung der Einstiegsrampen von drei Zügen (IC200, IR200, IR100) durch unabhängige Experten messen lassen. Die Neigungen der Einstiegsrampen lagen im Durchschnitt über alle drei Züge bei 14.8%. 69 von 76 Rampen waren korrekt. Bei sieben Rampen gab es kleine Überschreitungen, was gemäss Bombardier den Fertigungstoleranzen zuzuschreiben ist. Bei zwei markierten Rollstuhleingängen betrugen die Abweichungen 0,1 und 0,3%, was bei einer Rampenlänge von 785 mm eine Differenz von 0,8 mm bzw. 2,4 mm bedeutet. Alle Rampen der bereits produzierten Züge werden kontrolliert und wenn nötig angepasst. Zudem wird Bombardier bei der Produktion der weiteren Fahrzeuge sicherstellen, dass die Normen eingehalten werden. Die Messresultate liegen nun dem BAV vor.

Inclusion Handicap hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Bundesgericht angefochten. Das Gerichtsverfahren ist noch hängig. Der Weiterzug hat jedoch keinen Einfluss auf den Einsatz der neuen Züge.


Quelle:/Fotos: SBB