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Datum: 17.05.2011 Uhrzeit: 09:21

Gericht: DB trifft keine Mitschuld am Zugunglück von Nancy

Am 16. Mai 2011 wurde das Urteil im Prozess wegen des Zugunglücks im französischen Nancy vom 6. November 2002 gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Deutsche Bahn keine Mitschuld am tragischen Zugunglück trifft.

Die Deutsche Bahn hat unabhängig von der Schuldfrage am Unglück die Sicherheitssysteme von Nachtzügen in den vergangenen Jahren grundlegend neu konzipiert und den betroffenen Wagentyp seither nicht mehr eingesetzt. Als wichtigste Neuerung wurden alle Nachtzüge der Deutschen Bahn mit Brandmeldeanlagen ausgestattet. Ebenfalls werden Waggons aus dem Ausland, die nicht mit dieser Sicherheitstechnik ausgestattet sind oder ersatzweise durch eine besonders eingewiesene Brandwache betreut werden, der Zugang zum deutschen Netz verwehrt.

Am 6. November 2002 war in einem Nachtzug auf der Strecke Paris – München ein Feuer ausgebrochen. Zwölf Reisende waren zu Tode gekommen, acht wurden verletzt.

Die Deutsche Bahn bedauert das Eisenbahnunglück in Nancy zutiefst und möchte den Opfern und Hinterbliebenen nochmals ihre Anteilnahme aussprechen.

Quelle:/Fotos: Deutsche Bahn AG